Baltek ICT Solution Provider - AGB

AGB

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BALTEK GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Stand: 1. September 2023

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1.       Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der BALTEK Informatikberatungen GmbH (nachfolgend „BALTEK“) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BALTEK und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Leistungen, d.h. von Produkten (Hardware und Software) und Services, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Die aktuelle Version der AGB wird unter www.baltek.ch publiziert und kann jederzeit bei BALEK schriftlich bestellt werden.

Produkte sind von BALTEK verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Hardware, Software oder Zubehör, wie sie in den AGB und den entsprechenden übrigen Vertragsbestimmungen (Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern, Drittanbieter etc.) beschrieben sind. Als Services werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen im ICT-Umfeld bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von BALTEK angeboten und erbracht werden.

2.       Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde erbringt die für die Leistungserbringung durch BALTEK notwendigen Handlungen. Er verpflichtet sich insbesondere, Zugangsdaten wie Passwörter etc. sorgfältig aufzubewahren, zu nutzen und Sicherheitsanweisungen von BALTEK einzuhalten.

Der Kunde sorgt auf seine Kosten und Gefahr für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, damit BALTEK ihre Leistung vertragsgemäss erbringen kann. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend, die Erbringung und Zurverfügungstellung von allen erforderlichen Leistungen, Informationen, Sachmittel, Kontaktpersonen, technisch qualifiziertem Personal, technische Rahmenbedingungen, Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten, Hard- und/oder Software etc.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich. BALTEK sichert Kundendaten nach gängigen Standards, ist jedoch für die fehlerfreie und jederzeitige Datensicherung und -wiederherstellung nicht verantwortlich. Dies ist Sache des Kunden, ebenso die Archivierung der Kundendaten. Vorbehalten bleiben bestellte Zusatz-Services.

Der Kunde meldet BALTEK Fehler mit entsprechender Dokumentation. Allfällige Reaktions- und andere vereinbarten Fristen beginnen, sobald die elektronische oder schriftliche Meldung nachweislich bei BALTEK eingegangen ist.

Ist der Kunde seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen, so hat er das mit der Nichteinhaltung der Obliegenheiten verbundene Risiko von Verzögerungen etc. sowie die damit verbundenen zusätzlichen Kosten ohne weiteres zu tragen.

3.       Offerten

Offerten haben in der Regel eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Offertdatum. Spezialangebote, Promotionen, etc. gelten in der Regel solange Vorrat. Offeriert wird nur was ausdrücklich ausgewiesen resp. verwiesen wird. Änderungen im Produktsortiment, Produktbenennung, Produktumfang, Preis und der Produktstrategie unserer Lieferanten bleiben vorbehalten.

4.       Vertragsabschluss

Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief) erfolgen. Der Vertrag zwischen Kunde und BALTEK kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch BALTEK zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch ein Lieferschein. Hat der Kunde eine Offerte erhalten, so kommt der Vertrag mit der Annahme der Offerte (Akzeptanz) zustande. Bestandteil des Vertrages sind die AGB sowie die übrigen Vertragsbestimmungen wie Service Level Agreement(s), Service Beschreibungen, Fact Sheets, Bestellungen etc. Im Falle von Widersprüchen gehen die übrigen Vertragsbestimmungen den AGB vor.

5.       Lieferung

Bestellte Produkte werden nur an Adressen innerhalb der Schweiz geliefert. Soweit an Lager, werden die bestellten Produkte so schnell als möglich an die angegebene Adresse ausgeliefert. Andernfalls erfolgt eine Auftragsbestätigung mit voraussichtlichem Liefertermin per E-Mail oder Brief. Eine Auftragsbestätigung gilt als akzeptiert, wenn nicht innerhalb eines Arbeitstages Einspruch erhoben wird.

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch dann, wenn Teillieferungen nötig sind. Frachtkosten werden nach Aufwand verrechnet. Bei äusserlich sichtbarer Beschädigung der Ware erfolgt eine Schadensbehandlung nur gegen eine Bescheinigung des jeweiligen Frachtführers. Liefermängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden

Verzögerte Lieferungen geben weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Rücktritt vom Vertrag. BALTEK kann zur Leistungserbringung ohne die Einholung der Zustimmung des Kunden Dritte beiziehen.

6.       Termine

Die von BALTEK angegebenen Termine gelten ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richttermine. Die Angabe eines Termins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Leistung über einen von der BALTEK schriftlich zugesicherten Termin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich angemessenen Zusatzfrist von mindestens 20 Tagen BALTEK in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. BALTEK haftet in diesem Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von der BALTEK zurückzuführen ist. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Lieferstörungen infolge Umständen, auf die BALTEK keinen Einfluss hat wie z. B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller, Epidemien, Pandemien oder Transportprobleme ist BALTEK berechtigt, die Auftragsbestätigung ohne weitere Kostenfolge zu widerrufen.

7.       Bestellungsänderungen

Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von BALTEK. Vereinbarte Kosten sowie Kosten, die aufgrund von Bestellungsänderungswünschen bereits entstanden sind, kann BALTEK dem Kunden belasten.

8.       Produkte

Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen der Auftragserteilung erhält, sind unverbindlich. Änderungen im Produktsortiment, Produktbenennung, Produktumfang und der Produktstrategie der Lieferanten sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe bleiben vorbehalten. Alle technischen Angaben beruhen auf Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.

9.       Lizenzen

Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, erhält der Kunde an Software, Dokumentation etc. ein nicht ausschliessliches, zeitlich limitiertes, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenzbestimmungen des Software-Herstellers resp. Lizenzgebers. Er ist berechtigt, die Software, die dazu gehörige Dokumentation im Rahmen des Vertrages und der übrigen Vertragsbestandteile zu nutzen. BALTEK verfügt grundsätzlich für die von ihr zur Verfügung gestellte Software über die für die Nutzung notwendigen Rechte.

Soweit der Kunde Software oder Leistungen von Dritten bezieht, die BALTEK dem Kunden nur vermittelt oder eigene Lizenzen auf der Infrastruktur von BALTEK nutzt, so ist der Kunde für die korrekte Lizenzierung grundsätzlich selbst verantwortlich und schliesst allfällige Verträge direkt mit dem Lizenzgeber ab. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass je nach Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers, die integrierter Bestandteil des Vertrages sind und vom Kunden akzeptiert werden, die Überführung bestehender Softwarelizenzen in Umgebungen von BALTEK nicht zulässig ist und die Software für Infrastruktur- resp. Cloud Services neu lizenziert werden muss.

Soweit der Kunde Lizenzen nutzungsbasiert bezieht, wird die Anzahl der bezogenen Lizenzen oder anderer Einheiten auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen und in dem gemäss den übrigen Vertragsbestimmungen festgelegten Rhythmus angepasst. Es besteht kein Widerspruchsrecht des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen, soweit der Weiterverkauf vertraglich oder gesetzlich zulässig ist.

10.    Preise

Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. Nebenkosten wie zum Beispiel Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung, Versand/Zustellung (Fracht/Transport), öffentliche Abgaben etc. gehen zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, sind Zubehör, Ersatzteile etc. nicht im Preis inbegriffen.

Services werden dem Kunden pauschal oder nach Aufwand gemäss den Ansätzen in der jeweiligen Preisliste bzw. gemäss Vertrag in Rechnung gestellt. Für Services, die nutzungsbasiert abgerechnet werden, gelten die auf der Rechnung aufgeführte Anzahl User, genutzte Kapazitäten, Lizenzen etc. jeweils als verbindlich und vom Kunden anerkannt. Spesen werden vereinbarungsgemäss separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Die Pauschalgebühren sind ab dem Datum der Abnahme bzw. des Beginns der produktiven Nutzung der vereinbarten Services geschuldet und werden gemäss übrigen Vertragsbestimmungen im Voraus in Rechnung gestellt.

Vorbehalten bleiben Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller von Hard- oder Software erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen.

BALTEK behält sich vor, die Preise einseitig einmal jährlich zu Beginn des Jahres dem Index der Konsumentenpreise maximal im Rahmen der jährlichen Teuerung anzupassen; es besteht keine Pflicht zu Preisreduktionen. BALTEK teilt dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise die neuen Preise mit. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung ist ausgeschlossen.

BALTEK hat das Recht Differenzen durch etwaige Änderungen von Mehrwertsteuersätzen nachzuberechnen.

11.    Zahlung

Rechnungen sind 14 (vierzehn) Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. BALTEK kann einen Verzugszins in Höhe von 5 % geltend machen.

Lieferungen an Neukunden erfolgen im Regelfall nur gegen Vorauskasse.

Die Verrechnung von Waren und Lizenzen erfolgt nach deren Auslieferung an den Kunden.

Die Verrechnung der Dienstleistungen erfolgt nach Abschluss des Projektes, wenn das Projekt weniger als ein Kalendermonat dauert, oder monatlich unter Angabe der detaillierten Aufwendungen sowie einer Abschlussrechnung nach Ende des Projektes.

Die Verrechnung von Pauschalleistungen und Cloud-Services erfolgt vor der Fälligkeit dieser Leistungen und Services.

Bei Verzug des Kunden ist BALTEK ohne weitere Androhung berechtigt, Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. BALTEK kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach erfolgter Abmahnung wieder abholen. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Wenn der Kunde anschliessend auch innert der von BALTEK angesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist BALTEK berechtigt, jegliche weitere Leistung an den Kunden zu suspendieren, zu verweigern, Verträge ausserordentlich zu kündigen, gelieferte Ware in ihren Besitz zu nehmen und sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen. Wobei sämtliche anfallenden Unkosten zu Lasten des Kunden gehen.

Der Kunde hat die Pflicht, BALTEK zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. BALTEK behält sich zudem das Recht vor, zu Inkassozwecken die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu übergeben und/oder abzutreten.

Auf Verlangen der BALTEK tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der BALTEK gelieferten Produkte zahlungshalber an die BALTEK ab (Art. 172 OR).

12.    Verrechnung / Retentionsrecht / Eigentumsvorbehalt

Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der BALTEK zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen der BALTEK ist vollumfänglich wegbedungen.

Die von der BALTEK gelieferten Produkte oder Werkexemplare bleiben im Eigentum der BALTEK, bis die BALTEK den Kaufpreis inkl. allfälliger Zinsen, Gebühren oder Steuern etc. vollständig und vertragskonform erhalten hat. BALTEK ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden eintragen zu lassen und/oder dies Dritten anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der BALTEK umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben.

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der BALTEK gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

13.    Mängel

Wurde eine Ware von BALTEK mangelhaft oder falsch geliefert, wird diese Lieferung ohne Kostenfolge für den Kunden durch BALTEK bereinigt. Der Kunde hat zu beweisen, dass die Ware mangelhaft ist respektive eine falsche Ware geliefert wurde.

14.    Übergang von Nutzen und Gefahr

Mit der Übergabe, Inbetriebnahme resp. produktiven Nutzung der gelieferten Leistung gehen Gefahr und Nutzen auf den Kunden über. Wiederkehrende Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt verrechnet. Das Eigentum geht, sofern anwendbar, bei vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

15.    Rückgaberecht

Jede Rücksendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BALTEK und kann nur innerhalb 5 Arbeitstagen nach Lieferung erfolgen. Die Ware ist in der ungeöffneten, einwandfreien Originalverpackung auf Kosten des Kunden zu retournieren. Insbesondere geöffnete Softpakete, Spezialausführungen und Artikel, welche nicht lagermässig geführt werden, können nicht zurückgenommen werden. Softwarelizenzen können grundsätzlich nicht retourniert werden. Hat der Kunde die Ware frist- und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er von BALTEK eine Gutschrift oder eine Ersatzlieferung. Frachtkosten, Bearbeitungsgebühr, etc. der ursprünglichen Lieferung müssen vom Kunden bezahlt werden.

16.    Wartung und Support

Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden sowie Periodizität beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von BALTEK zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).

17.    Zugriffe, Unterhaltsarbeiten und Datensicherung

BALTEK greift regelmässig zur Installation und Wartung ihrer Infrastruktur, die für gewisse Services dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, während den angegebenen Wartungsfenster auf diese zu. Dabei können die Services zeitweise unterbrochen werden. Zugriff auf Daten des Kunden erfolgt nur gestützt auf eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung resp. eine ausdrückliche Anordnung des Kunden.

Weitere Zugriffe können in Notsituationen, zur Behebung, Störungen, Durchführung von dringenden Wartungsarbeiten wie Sicherheitsupdates oder dringenden Systemanpassungen jederzeit vorgenommen werden. BALTEK informiert den Kunden, wenn möglich vorgängig, über Zugriffe und mögliche Unterbrüche der Services.

Vorbehältlich vertraglicher Vereinbarungen ist der Kunde für den Zugriff und die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Er hat die ihm übergebenen Passwörter, Zugangsdaten oder -mittel vertraulich zu behandeln und Dritten nicht herauszugeben und hat für Schäden zufolge allfälliger Missbräuche derselben vollumfänglich einzustehen.

18.    Gewährleistung

Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Leistungen insbesondere von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass BALTEK keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

BALTEK erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Standards und bemüht sich, die Leistungen bestmöglich zu erbringen. BALTEK gewährleistet jedoch kein durchgehend unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Services resp. kein jederzeitiger Zugriff auf Daten des Kunden oder von Dritten. Ebenso wenig gewährleistet BALTEK bestimmte Übertragungszeiten und Kapazitäten, jederzeitigen Zugriff auf von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare Daten, einen absoluten Schutz der bei BALTEK befindlichen Daten des Kunden und die jederzeitige Verhinderung eines unerlaubten Zugriffs darauf etc. Das Eintreten eines solchen Ereignisses stellt keinen wichtigen Grund i.S. von Ziff. 25 Abs. 3 AGB dar.

BALTEK wird die gemäss den AGB sowie den übrigen Vertragsbedingungen die geschuldeten Leistungen durch gehörig ausgebildetes Fachpersonal unter Einhaltung der in seinem Betrieb üblichen Sorgfalt erbringen mit dem Ziel, die vereinbarte Qualität und Quantität der Services und Wartungsleistungen sicherzustellen. Darunter fallen insbesondere die Vereinbarungen über die Einhaltung einer garantierten Verfügbarkeiten, bestimmte Reaktions- und/oder Störungsbehebungszeiten auf gemeldete Fehler, ein Eskalationsverfahren oder andere Massnahmen zur Wiederherstellung der ordentlichen Verfügbarkeit nach Beeinträchtigungen.

Die Gewährleistung sowie Produktehaftpflicht der BALTEK für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten und ist in der Regel nach Wahl des Herstellers / Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung des mangelhaften Produkts bei Einsatz des Produkts in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein beschränkt. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der BALTEK und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von BALTEK besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten. Für andere Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten, soweit gesetzlich zulässig.

Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung BALTEK schriftlich und detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welche auf die Nichteinhaltung von Pflichten seitens des Kunden zurückzuführen sind wie unzulängliche Wartung seitens des Kunden, Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften, zweckwidrige Benutzung der Produkte, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung oder Reparaturversuche, Modifikationen etc.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung für äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z. B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von BALTEK noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.

Leistungen für Mängelbehebungen, die vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckt werden, sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch BALTEK auf Kosten des Kunden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der BALTEK bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

19.    Haftung

BALTEK haftet für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden resp. Personenschäden in der Höhe von max. CHF 5 Mio. Für leichtfahrlässig verursachte direkte Schäden haftet BALTEK bis zur Höhe von drei durchschnittlich bezahlten monatlichen Rechnungen. Die durchschnittlich bezahlte monatliche Rechnung berechnet sich aufgrund der während den letzten sechs Monaten vor dem Schadenereignis bezahlten Rechnungen oder im Falle von Pauschalverträgen, um den Betrag, welcher für drei Monate zu bezahlen wäre.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung von BALTEK für Schäden, die zufolge höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Stromunterbrüche oder Einspeiseschwankungen, Erdbeben, Streik, Eingriffe Dritter etc.) eingetreten sind. Dauert ein Zustand höherer Gewalt mehr als vier Wochen an, so ist BALTEK berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige zusätzliche Aufwendungen werden nach den dannzumal gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.

Der Kunde haftet bei einer Verarbeitung für den Schaden, der durch eine nicht dem Datenschutzgesetz entsprechenden Verarbeitung verursacht wurde. BALTEK haftet für den verursachten Schaden durch eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur dann, wenn BALTEK seinen speziell den Auftragsbearbeitern auferlegten Pflichten aus dem Datenschutzgesetz nicht nachgekommen ist oder gegen die Anweisungen des Kunden resp. Verantwortlichen gehandelt hat. BALTEK wird von einer Haftung befreit, wenn nachgewiesen werden kann, dass in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, Verantwortung besteht.

BALTEK wird den Kunden unaufgefordert auf Schwachstellen und Lücken von Datenschutz und Datensicherheit, sowie entdeckte Fehler hinweisen, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit festgestellt werden. Für Schäden auf Grund der genannten Schwachstellen, Lücken und Fehler ist BALTEK in keiner Weise haftbar.

Die Haftung von BALTEK für Cloud-Services Dritter, inklusive der dazugehörigen lokal installierten Software (z.B. Microsoft, Adobe, NinjaOne, n-able etc.), ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erstreckt sich insbesondere, aber nicht abschliessend, auf die Funktionalität, Verfügbarkeit, Datenspeicherung, Datenschutz und dem Schutz vor Zugriff durch Unberechtigte. Der Kunde richtet solche Haftungsansprüche ausschliesslich direkt an den Cloud Service Anbieter.

Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Schäden aus Datenverlusten wird ausdrücklich vollumfänglich ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen wird eine Haftung aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden. Diese Begrenzung gilt auch gegenüber allfälligen Substituten.

20.    Vertrauliche Informationen

BALTEK verpflichtet sich, ihr vom Kunden oder deren Lieferanten oder Hilfspersonen zugänglich gemachte vertrauliche Informationen ebenfalls vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Kundeninformationen, produktbezogene Technologien, Ideen und Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse, technische, geschäftliche oder finanzielle Informationen und Pläne, Bedingungen abgeschlossener Verträge und jede andere als vertraulich bezeichnete Information. Soweit der Kunde zusätzlichen gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. Bankgeheimnis, Anwaltsgeheimnis, Arztgeheimnis etc.) untersteht, verpflichtet sich BALTEK zudem, sämtliche darunterfallende Informationen und Daten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter und Unterauftragsnehmer entsprechend zu instruieren und zu schulen. Allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich.

BALTEK behält sich vor, Behörden im In- und Ausland im Rahmen von zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren Daten herauszugeben und weiterzuleiten, sofern ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil, eine Verfügung oder eine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

21.    Patente, andere Schutzrechte und Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde anerkennt und schützt geistiges Eigentum wie Know-how, eingetragene Warenzeichen, Copyrights und Patentrechte von BALTEK und ihren Lieferanten.

Der Kunde verwendet die Produkte nur im vom Hersteller vorgesehenen Sinn. Produktbezeichnungen und/oder Copyright-Zeichen dürfen nicht von den Produkten entfernt werden. Software darf nicht geändert, einem Reverse Engineering unterzogen, weiterentwickelt, sonst wie übersetzt, vermietet oder sonst wie zugänglich gemacht werden.

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Kunden Ansprüche behauptet oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so muss der Kunde umgehend BALTEK schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. BALTEK wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber BALTEK auf irgendwelche Garantie- resp. Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche; er hat sich an den Hersteller zu halten. Allfällige Ansprüche der BALTEK gegenüber dem Hersteller werden an den Kunden abgetreten. BALTEK schliesst jegliche Haftung für Schutzrechtsverletzungen aus.

22.    Wiederausfuhr

Die von BALTEK vertriebenen Produkte unterliegen den Exportbestimmungen der Ursprungsländer und schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

23.    Datenschutz

BALTEK beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenspezifischer Daten die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes DSG und weiterer einschlägiger Rechtsnormen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Leistungserbringung. Dabei werden nur die zwingend nötigen Daten (Lieferdaten) weitergegeben.

Personenbezogene Daten können dabei von BALTEK bzw. von durch sie beigezogenen Dritten insbesondere in folgender Weise verwendet werden: a) zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss, b) zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, c) zur Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung sowie dem Nutzungsverhalten, d) zur Adressvalidierung, e) zur Verhinderung einer unrechtmässiger Benutzung von Leistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen wie übermässiger Nutzung etc.), f) zur Rechnungsstellung, g) zu Finanzierungs- und Inkassozwecken, h) zur Erstellung von Bonitäts- und Kreditauskünften oder i) zur Leistungserbringung mit dem Hersteller.

Personenbezogene Daten können im Rahmen der vorangehenden Bestimmungen ins Ausland bekannt gegeben werden. Daten von Kunden, die auf Infrastruktur von BALTEK gespeichert werden, werden grundsätzlich nicht ins Ausland transferiert oder speziell und kundenspezifisch gesichert. Erfolgt dennoch ein Transfer, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäss der jeweils gültigen Fassung des Bundesgesetzes über den Datenschutz beachtet. Ein Transfer von Daten ist aber bei Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Internetverbindungen, Sprachdienste) möglich.

Weiter können die personenbezogenen Daten des Kunden für Administrativ- und Marketing-Zwecke von BALTEK verwendet werden. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Der Kunde hat das Recht, Auskunft der über ihn gespeicherten Daten zu verlangen und die weitere Nutzung zu untersagen resp. deren Löschung zu verlangen.

24.    Missbräuchliche Verwendung

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Benutzung der Leistungen von BALTEK diese AGB, die übrigen Vertragsbestimmungen sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Insbesondere dürfen die Leistungen nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden (unzulässige Verwendung u.a. Upload von urheberechtlich relevanten Inhalten, strafrechtlich unzulässige Inhalte etc.). Als Missbrauch gilt namentlich auch ein wiederholtes Überschreiten von Kapazitäten und Limiten, der nicht deklarierte Weiterverkauf der Leistungen durch den Kunden an Dritte und/oder die Verwendung der Leistungen unter nicht deklarierter Nutzung der Infrastruktur der BALTEK.

Ein Weiterverkauf von Leistungen an Dritte darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BALTEK erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, soweit nicht anders vereinbart. Vorbehalten bleibt Ziff. 9 dieser AGB.

Der Kunde ist für den Inhalt von Informationen, die er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht und auf Infrastruktur von BALTEK hostet und Dritten über Telekommunikationsnetze zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Kunde hat missbräuchliche und rechtswidrige Nutzungen und Handlungen im Internet mittels der Infrastruktur von BALTEK zu unterlassen (wie die Veröffentlichung von erotischen, pornographischen, rassendiskriminierenden und gewaltdarstellenden Inhalten, allgemein illegale oder anstössige Inhalte, missbräuchliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke z.B. durch Umgehung von DRM, Linksetzung oder sonstige Verbreitung bzw. Veröffentlichung illegaler Inhalte, Malware, Trojaner, Viren, SPAM etc.). Wird BALTEK von Dritten wegen rechtswidrigen Inhalten oder wegen der missbräuchlichen Nutzung abgemahnt, kann BALTEK unabhängig von Ziff. 25 dieser AGB Services suspendieren und/oder den Kunden abmahnen.

25.    Vertragsdauer und Kündigung

Soweit in den übrigen Vertragsbestimmungen nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für die feste Dauer von zwölf (12) Monaten ab Vertragsunterzeichnung abgeschlossen und ist schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende eines Monats, erstmals per Ende der festen Vertragsdauer, kündbar. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer ist der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten per Ende eines Monats kündbar.

Services, die nutzungsabhängig abgerechnet werden, können jederzeit nutzungsbedingt erhöht oder reduziert werden. Sinkt die Nutzung während des ersten Vertragsjahres unter 75% der durchschnittlichen Nutzung während der ersten sechs (6) Vertragsmonate, so kann BALTEK bis zum Ende der festen Vertragsdauer in jedem Fall 75% dieser durchschnittlichen Nutzung verrechnen.

BALTEK behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Weiterführung des Vertrages nach objektiven Gründen für BALTEK nicht mehr zumutbar ist, z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, Verletzung von Immaterialgüterrechten, Verletzung dieser AGB oder übrigen Vertragsbestimmungen etc.

26.    Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von der BALTEK übertragen werden. BALTEK ist berechtigt, Rechte und/oder Pflichten und/oder den ganzen Vertrag ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übertragen.

27.    Diverse Bestimmungen

Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Änderungen der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente sind ohne Zustimmung des Kunden möglich. BALTEK teilt dem Kunden die Änderung der AGB oder anderer Standard-Vertragsdokumente rechtzeitig im Voraus mit. Im Falle einer wesentlichen Schlechterstellung des Kunden hat dieser das Recht, auf den Zeitpunkt der Änderung der AGB resp. der Standard-Vertragsdokumente vom einzelnen Vertrag, der einzelnen Bestellung zu kündigen. Ohne Kündigung durch den Kunden gelten die Änderungen als stillschweigend akzeptiert.

Im Falle einer Migration zu oder weg von BALTEK gilt die jeweils gültige Preisliste für die entsprechenden Aufwendungen.

28.    Schlussbestimmungen

Diese AGB und alle Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtstand ist Basel.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

BALTEK behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

Diese AGB ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen.

Sie gelten ab 1. September 2023